Unionsbürgerschaft: Kommission will Rechte von EU-Bürgern stärken

Die Unionsbürgerschaft gehört zu den wichtigsten Errungenschaften der EU. Zum 30. Jahrestag der Einführung der Unionsbürgerschaft stellte jetzt die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket vor, das die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte überall in der Union stärken soll (s. Pressemitteilung). Menschen, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen, verfügen über eine Reihe von Rechten und Vorteilen, die sich von denen unterscheiden, die sie durch die Staatsangehörigkeit in ihrem eigenen Land haben, so z. B. in Bezug auf Freizügigkeit, konsularischen Schutz und die aktive Teilhabe an demokratischen Prozessen.

Josep Borrell, Hoher Vertreter und Vizepräsident, erklärte: „Im Rahmen der jüngsten Krisen in Afghanistan, der Ukraine, Sudan, Niger, Israel und Gaza haben wir wichtige Lehren daraus gezogen, wie die Mitgliedstaaten und Institutionen der EU besser zusammenarbeiten können, um EU-Bürgerinnen und -Bürger, die im Ausland in eine Notsituation geraten, zu unterstützen. Die heute vorgeschlagenen überarbeiteten Vorschriften über den konsularischen Schutz werden Koordinierung und Solidarität innerhalb der EU bei der Vorsorge für und der Reaktion auf Krisen stärken.“ Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz, sagte: „Mit der EU verbundene Rechte sind Teil unseres Lebens geworden, wenn wir innerhalb oder außerhalb der EU reisen, sei es beruflich oder privat, und z. B. Unterstützung im Ausland benötigen. Mit der EU verbundene Rechte sind sehr konkrete Rechte, die wir alltäglich nutzen.“

Der Bericht über die Unionsbürgerschaft 2023 beschreibt die Fortschritte, die seit Veröffentlichung des letzten Berichts über die Unionsbürgerschaft im Jahr 2020 bei der Stärkung und Förderung der Bürgerrechte, gemeinsamer Werte und der demokratischen Teilhabe in der EU erzielt wurden.

Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz: „Es ist beeindruckend zu sehen, dass sich die Mehrheit der Europäer ihrer Unionsbürgerschaft bewusst ist. Die Unionsbürgerschaft bringt greifbare Rechte und Vorteile für die Menschen mit sich, wie Freizügigkeit, effektive Teilhabe an Demokratie und konsularischen Schutz.“

Stärkung der Rechte aus der Unionsbürgerschaft
Die Kommission schlägt als eine der Initiativen vor, die EU-Richtlinie über konsularischen Schutz zu überarbeiten, damit EU-Bürgerinnen und -Bürger in Nicht-EU-Ländern ohne eigene Botschaft bzw. eigenes Konsulat ihres Landes besser und einfacher geschützt werden können. EU-Bürgerinnen und -Bürger sollten in der Lage sein, klarere Informationen zu erhalten und ihre Rechte auf Unterstützung und Schutz wahrzunehmen. Der heutige Vorschlag sieht u. a. Folgendes vor:

  • einfachere Verfahren und optimale Nutzung des globalen Netzes aus EU-Delegationen sowie Botschaften und Konsulaten der Mitgliedstaaten, um Bürgerinnen und Bürger im Notfall besser helfen zu können,  
  • verstärkte Krisenvorsorge- und Krisenbewältigungsmaßnahmen, so u. a. auf Konsulatsebene durch Krisenübungen und die Ausarbeitung von Krisenplänen mit Bewertung möglicher Risiken und Schätzung der je Land anwesenden EU-Bürger,
  • Entsendung gemeinsamer Teams von Konsularexperten, um die Mitarbeiter im diplomatischen Dienst und in den Konsulaten in Krisenzeiten zu unterstützen.

Im Nachgang zur Konferenz zur Zukunft Europas legt die Kommission einen Leitfaden für die Unionsbürgerschaft vor, der den EU-Bürgerinnen und Bürgern die wichtigsten Informationen über ihre Rechte an die Hand gibt, vor allem jungen Menschen und neuen Unionsbürgerinnen und -bürgern.

Aus dem gleichzeitig mit dem Paket zur Unionsbürgerschaft veröffentlichten Eurobarometer 2023 zu Unionsbürgerschaft und Demokratie geht hervor, dass sich 50 Prozent der Befragten gut über ihre EU-Bürgerrechte informiert fühlen, 33 Prozent nicht sehr gut und 16 Prozent überhaupt nicht.

Nächste Schritte
Die Kommission ist entschlossen, dafür zu sorgen, dass die EU-Bürgerinnen und -Bürger ihre Rechte in vollem Umfang wahrnehmen können. Sie wird die korrekte Umsetzung der Vorschriften über die Unionsbürgerschaft, einschließlich der Vorschriften über die Freizügigkeit, weiterhin genau prüfen. Den nächsten Bericht über die Unionsbürgerschaft wird die Kommission 2026 vorlegen.

Zum Hintergrund
Der Vertrag von Maastricht ist vor 30 Jahren in Kraft getreten und begründete eine der wichtigsten Errungenschaften der EU: die Unionsbürgerschaft, einen Status, den jede Person genießt, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzt. Mit der Unionsbürgerschaft gehen eine Reihe von Rechten und Ansprüchen einher, die sich von denen unterscheiden, die mit der Staatsangehörigkeit eines bestimmten Mitgliedstaats verbunden sind. Zu den mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechten gehören das Recht auf Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, das Recht, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und aufzuhalten, das aktive und passive Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament und Kommunalwahlen, das Recht auf konsularischen Schutz, auf Einreichung einer Petition beim Europäischen Parlament oder einer Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten, auf Einleitung oder Unterstützung einer Europäischen Bürgerinitiative sowie das Recht auf Kontaktaufnahme mit einem EU-Organ einschließlich einer Antwort. Diese Rechte gelten in allen 27 EU-Ländern.

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