Kann ich wählen gehen und wozu? Informationen zur Europawahl

Am 9. Juni 2024 finden in Deutschland die Wahlen zum Europäischen Parlament statt, in Sachsen-Anhalt zeitgleich zu den Kommunalwahlen.

Deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können ihre Stimme abgeben, sofern sie mindestens 16 Jahre alt und an ihrem Wohnort ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Es ist auch möglich, per Briefwahl oder aus dem Ausland zu wählen.

Nachfolgend finden Sie eine Reihe von weiterführenden Informationen zur Europawahl 2024:

Was ist das Europäische Parlament?

Das alle fünf Jahre gewählte Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden direkt von den Wählerinnen und Wählern in den EU-Mitgliedstaaten gewählt und vertreten die Interessen der EU-Bürgerinnen und -Bürger auf europäischer Ebene. Das Parlament vertritt somit die Interessen der Menschen im Hinblick auf die EU-Gesetzgebung und stellt sicher, dass die Arbeitsweise der anderen EU-Organe demokratischen Grundsätzen folgt.

Sind in Deutschland lebende Unionsbürger wahlberechtigt und unter welchen Voraussetzungen?

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland. Rechtliche Grundlage ist Artikel 22 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland wohnen, können in Deutschland an der Europawahl teilnehmen, wenn sie am Wahltage das 16. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie als Unionsbürger in Deutschland an der Wahl teilnehmen möchten, müssen Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Sie werden von Ihrer Gemeinde eingetragen oder müssen einen Antrag auf Eintrag in ein Wählerverzeichnis stellen. Hier finden Sie mehr Informationen sowie den Antrag. Ebenfalls wichtig: Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde am Wohnort eingehen.

Wie werden die Abgeordneten gewählt?

Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament. In Deutschland werden die Europaabgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf der Basis von Listenwahlvorschlägen gewählt. Listenwahlvorschläge können für einzelne Länder oder es kann eine gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. In Deutschland werden geschlossene Listen genutzt, d. h. Wählerinnen und Wähler können die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste nicht verändern.Wichtig zu wissen: Bei der Europawahl am 9. Juni hat jede Person nur eine Stimme, die abgegeben werden kann.

Wie viele Europaabgeordnete werden in Deutschland gewählt?

Im Juni 2024 werden insgesamt 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt, 15 mehr als bei der letzten Wahl. In Deutschland werden 96 Abgerodnete ins Europäische Parlament gewählt.

Welche Fraktionen gibt es im Europäischen Parlament?

Bei der Europawahl werden nationale Parteien und politische Vereinigungen gewählt, doch sobald die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt sind, schließen sie sich in Fraktionen zusammen, die sich auf gemeinsame Ideale stützen. Jede Fraktion besteht aus mindestens 23 Abgeordneten und aus mindestens einem Viertel der EU-Länder. Im aktuellen Europäischen Parlament gibt es sieben Fraktionen.

Weiterführende Informationen bietet das Themenheft Europawahl der Bundeszentrale für politische Bildung in einfacher Sprache.

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