Noch bis zum 17. März: Interessenbekundungen für ESF Plus-Bundesprogramm rückenwind

Seit dem 23. Januar und noch bis zum 17. März 2023 können Interessenbekundungen (IB) für das ESF Plus-Bundesprogramm „rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“ (kurz: rückenwind³) über das zentrale Förderportal Z-EU-S bei der Knappschaft-Bahn-See (KBS) eingereicht werden.

Die Regiestelle für das Programm rückenwind³ hatte hierzu am 19. Januar 2023 von 10:00 bis 13:00 Uhr eine Infoveranstaltung via ZOOM angeboten. Ziel der Veranstaltung war es, einen ersten Überblick zu den Inhalten und Förderbedingungen von rückenwind3 sowie eine kurze Einführung in die Nutzung des Online-Förderportals Z-EU-S zu gewinnen.

Interessenbekundungen und Hauptanträge sind über das zentrale Förderportal Z-EU-S (www.foerderportal-zeus.de) einzureichen. Unabhängig von einer konkreten IB für den 2. Aufruf im Programm rückenwind³ können sich interessierte Mitgliedsorganisationen bereits jetzt in Z-EU-S registrieren.

Voraussichtlich im Juni 2023 erfolgt die Mitteilung für die positiv beschiedenen IB zum Hauptantrag. Demnach wäre ein Projektbeginn noch im IV. Quartal 2023 möglich.

Das ESF Plus-Programm rückenwind³ zielt auf die Fachkräftesicherung in sozialen Berufsfeldern, mit besonderem Fokus auf die Herausforderungen des demografischen und digitalen Wandels. Handlungsansatz des Programms ist die Anpassung von Strukturen und Kulturen in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft, in Verbindung mit der Etablierung flexibler und zielgruppenspezifischer Angebote zur Kompetenzanpassung für die Beschäftigten.

Interessenbekundungen und Hauptanträge sind über das zentrale Förderportal Z-EU-S (www.foerderportal-zeus.de) einzureichen. Unabhängig von einer konkreten IB für den 2. Aufruf im Programm rückenwind³ können sich interessierte Mitgliedsorganisationen bereits jetzt in Z-EU-S registrieren.

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